VERHINDERUNGSPFLEGE
Kosten für die Verhinderungspflege
Die Pflegeversicherung übernimmt für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die nachgewiesenen Kosten einer Verhinderungspflege für maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr. Diese Zeit können Sie als private Pflegeperson entweder am Stück oder über das Jahr verteilt in Anspruch nehmen, zum Beispiel auch stundenweise. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht erst, nachdem Sie als Pflegeperson die Pflegebedürftige oder den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in seiner/ihrer häuslichen Umgebung gepflegt haben. Während der Verhinderungspflege wird bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen (anteiligen) Pflegegeldes weitergezahlt.
